Unternehmer und Selbständige
Wenn Prüfung, Vollstreckung oder Rückstände den Betrieb belasten.
Akutfälle · Schnelle Hilfe

Ein Schreiben vom Finanzamt mit kurzer Frist. Eine angekündigte Betriebsprüfung. Ein gesperrtes Konto. Oder Steuererklärungen, die seit Jahren offen sind. Solche Situationen kommen häufiger vor, als man denkt, und sie lassen sich fast immer lösen.
Wir verschaffen uns schnell ein klares Bild, sichern die Fristen und sprechen für Sie mit dem Finanzamt. Danach bringen wir die Unterlagen in Ordnung, damit aus dem Akutfall wieder ein normales Mandat wird. Je früher Sie sich melden, desto mehr Spielraum bleibt.
Erste Schritte
Vier Schritte, die sofort helfen. Den Rest übernehmen wir.
Datum des Schreibens und die genannte Frist festhalten. Für einen Einspruch bleibt in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe.
Keine Stellungnahme an das Finanzamt, bevor wir den Vorgang gesehen haben. Ein unbedachter Satz lässt sich schwer zurücknehmen.
Schreiben, Bescheide und die letzten Erklärungen zusammenlegen. Für den Anfang genügt ein Foto per E-Mail.
Per Telefon oder E-Mail. Je früher wir den Vorgang kennen, desto mehr Spielraum bleibt.
Umfang
Bei diesen Anliegen helfen wir regelmäßig, auch kurzfristig.
Vorbereitung der Unterlagen, Begleitung während der Prüfung und in der Schlussbesprechung.
Fehlende Erklärungen nachreichen und die Schätzung auf realistische Werte korrigieren lassen.
Mit dem Finanzamt über Stundung oder Ratenzahlung sprechen, bevor es eskaliert.
Zügig handeln und die Aufhebung oder Einschränkung der Pfändung beantragen.
Mehrere Jahre im Rückstand? Wir arbeiten sie geordnet und nach Dringlichkeit ab.
Fristgerecht und begründet, bei Bedarf mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Fehler selbst korrigieren, bevor andere sie finden. Strafrechtliches mit Partner-Kanzleien.
Wir übernehmen auch laufende Verfahren und Fristen, die bereits drängen.
Für wen
Wenn Prüfung, Vollstreckung oder Rückstände den Betrieb belasten.
Bei überraschenden Bescheiden, Schätzungen oder Nachzahlungen.
Wenn der bisherige Berater nicht mehr erreichbar ist oder die Kanzlei aufgibt.
Prozess
Vier Schritte vom ersten Anruf bis zur geordneten Lage.
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären zuerst, was wirklich eilt.
Wir sichten Schreiben und Fristen und sagen Ihnen offen, wo Sie stehen.
Fristverlängerung, Einspruch, Stundung oder Aussetzung. Was nötig ist, beantragen wir.
Offenes nachholen und die Betreuung so aufsetzen, dass es nicht wieder passiert.
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Erstgespräch
Jede erfolgreiche Zusammenarbeit beginnt mit einem offenen Gespräch.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen verlässlich bei Ihnen zurück.